Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Vergütung und Arbeitszeugnis prüfen
Offene Vergütung, Überstunden oder ein Arbeitszeugnis sollten anhand des Vertrags, der Abrechnungen und des tatsächlichen Verlaufs geprüft werden. Wichtig ist, Ansprüche und Nachweise frühzeitig zu ordnen.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Offene Punkte und Zeiträume festhalten
Notieren Sie nachvollziehbar, welche Zahlungen, Stunden, Urlaubsansprüche oder Zeugnisangaben aus Ihrer Sicht offen oder unzutreffend sind.
- 02
Vertragliche Grundlagen und Fristen prüfen
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Regelungen können bestimmen, wie Ansprüche berechnet und innerhalb welcher Fristen sie geltend gemacht werden müssen.
- 03
Abrechnungen, Nachweise und Zeugnis zusammenführen
Erst die vollständigen Unterlagen ermöglichen eine belastbare Einschätzung, welche Korrektur oder Geltendmachung sinnvoll ist.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Arbeitsvertrag einschließlich Nachträge und gegebenenfalls Tarif- oder Betriebsvereinbarungen
- Gehaltsabrechnungen und Zahlungsnachweise für die betroffenen Zeiträume
- Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne und relevante Korrespondenz
- vorhandenes Zwischen- oder Endzeugnis sowie eine Tätigkeitsbeschreibung
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wann wird Arbeitsvergütung grundsätzlich fällig?
Nach § 614 BGB ist die Vergütung grundsätzlich nach Leistung der Dienste beziehungsweise nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts zu entrichten. Vertragliche Regelungen und mögliche Ausschlussfristen müssen zusätzlich geprüft werden.
Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nach § 109 GewO neben einem einfachen Zeugnis ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt.
Werden Überstunden immer vergütet?
Ob ein Vergütungs- oder Freizeitausgleichsanspruch besteht, hängt von den Vereinbarungen, der Veranlassung der Überstunden und den vorhandenen Nachweisen ab.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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