Abrechnung nach dem RVG
Soweit nichts anderes vereinbart wird, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Maßgeblich können insbesondere Gegenstands- oder Verfahrenswert, Art der Tätigkeit und Verfahrensstand sein.
- Beratung
- außergerichtliche Vertretung
- gerichtliches Verfahren
- Mitwirkung an einer Einigung
- Auslagen und Umsatzsteuer

