Trennung und Scheidung
Rechtliche Einordnung der Trennung, Vorbereitung des Scheidungsverfahrens und Klärung der Folgesachen.
Rechtsgebiet
Bei Trennung und Scheidung geht es fast nie nur um Paragrafen. Ich helfe Ihnen, die rechtliche Lage ruhig und klar einzuordnen – persönlich, diskret und mit Ihrem Ziel im Blick.

Persönlich an Ihrer Seite
Im Familienrecht ist eine klare juristische Einschätzung besonders wichtig. Genauso wichtig ist, dass Sie verstehen, welche Entscheidung welche Folgen haben kann. Ich bearbeite Ihr Anliegen persönlich, bereite die notwendigen Schritte sorgfältig vor und halte Sie verständlich über den Stand auf dem Laufenden.

Wobei ich Sie unterstütze
Rechtliche Einordnung der Trennung, Vorbereitung des Scheidungsverfahrens und Klärung der Folgesachen.
Prüfung und Berechnung von Kindes-, Trennungs- und nachehelichem Unterhalt anhand der konkreten Verhältnisse.
Unterstützung bei Fragen zur elterlichen Sorge und bei tragfähigen Regelungen für gemeinsame Kinder.
Beratung und Vertretung bei der Ausgestaltung und Durchsetzung verlässlicher Umgangsregelungen.
Klärung von Zugewinnausgleich, gemeinsamen Verbindlichkeiten und der weiteren Nutzung von Haus oder Wohnung.
Prüfung und Gestaltung von Vereinbarungen, die Konflikte vermeiden oder eine faire Grundlage für die Zukunft schaffen können.
Persönlich an Ihrer Seite
Im Familienrecht ist eine klare juristische Einschätzung besonders wichtig. Genauso wichtig ist, dass Sie verstehen, welche Entscheidung welche Folgen haben kann. Ich bearbeite Ihr Anliegen persönlich, bereite die notwendigen Schritte sorgfältig vor und halte Sie verständlich über den Stand auf dem Laufenden.
Vorgehensweise
Zu Beginn trennen wir die dringenden Fragen von den Themen, die in Ruhe vorbereitet werden können. Wo eine verlässliche Vereinbarung möglich ist, kann sie Belastungen reduzieren. Wo Ihre Interessen eine klare gerichtliche Vertretung erfordern, gehe ich diesen Weg konsequent mit Ihnen.
Häufige erste Fragen
Die Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Regelmäßig muss zunächst das Trennungsjahr abgelaufen sein. Ob Ausnahmen oder besondere Gestaltungen in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab.
Für den eigenen Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Ob die andere Seite ebenfalls anwaltlich vertreten sein sollte, hängt insbesondere davon ab, ob weitere Punkte streitig sind.
Hilfreich sind Heiratsurkunde, Angaben zu Kindern, Einkommen und Vermögen sowie vorhandene Vereinbarungen und bisherige Korrespondenz.
Nein. Viele Punkte können außergerichtlich geklärt werden. Ob eine Vereinbarung sinnvoll und tragfähig ist, lässt sich erst nach einer sorgfältigen Prüfung beurteilen.
Die Kosten und mögliche Abrechnungsmöglichkeiten erläutere ich transparent, bevor ein Mandat übernommen wird.
Zwei klare Wege
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
Anliegen unverbindlich schildernNoch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.
Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreibenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
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