Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Eine Kündigung, Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag kann die eigene berufliche und wirtschaftliche Situation von einem Tag auf den anderen verändern. Ich ordne die Lage mit Ihnen klar ein und vertrete Ihre Interessen entschlossen.

Persönlich beraten.Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber – vor Ort in Telgte oder digital.
Dr. Oliver Niedostadek bei der konzentrierten Vorbereitung eines gerichtlichen Termins

Verlässlich vertreten

Unter Zeitdruck braucht es einen klaren juristischen Blick.

Arbeitsrechtliche Entscheidungen haben oft erhebliche Folgen. Deshalb erhalten Sie keine pauschalen Ratschläge, sondern eine sorgfältige Einordnung Ihrer konkreten Situation, eine klare Empfehlung und eine persönliche Vertretung – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.

Unverbindlich zum Arbeitsrecht anfragen
Dr. Oliver Niedostadek bei der konzentrierten Vorbereitung eines gerichtlichen Termins
Dr. Oliver Niedostadek bei der konzentrierten Vorbereitung eines gerichtlichen Termins

Verlässlich vertreten

Unter Zeitdruck braucht es einen klaren juristischen Blick.

Arbeitsrechtliche Entscheidungen haben oft erhebliche Folgen. Deshalb erhalten Sie keine pauschalen Ratschläge, sondern eine sorgfältige Einordnung Ihrer konkreten Situation, eine klare Empfehlung und eine persönliche Vertretung – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.

Vorgehensweise

Klarheit über Lage, Möglichkeiten und nächste Schritte.

Im Arbeitsrecht hängt die richtige Strategie vom Anlass, dem zeitlichen Rahmen und Ihrem persönlichen oder betrieblichen Ziel ab. Deshalb klären wir zunächst den Sachverhalt und mögliche Fristen, bewerten anschließend die rechtlichen und wirtschaftlichen Optionen und stimmen das weitere Vorgehen auf Ihre konkrete Situation ab.

  1. Sachverhalt, Unterlagen und Fristen klärenWir ordnen Vertrag, Schriftverkehr und weitere Unterlagen und prüfen, ob kurzfristiger Handlungsbedarf besteht.
  2. Möglichkeiten, Risiken und Ziele bewertenSie erhalten eine verständliche Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Optionen sowie der möglichen nächsten Schritte.
  3. Das passende Vorgehen festlegenOb Beratung, Verhandlung oder gerichtliche Vertretung: Das weitere Vorgehen richten wir an Ihrem konkreten Ziel aus.

Häufige erste Fragen

Gut informiert in das erste Gespräch.

Die Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?

Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Lassen Sie eine Kündigung deshalb möglichst sofort prüfen.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Eine Unterschrift kann weitreichende Folgen haben und lässt sich häufig nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Lassen Sie den Entwurf vorher prüfen.

Welche Unterlagen sind für das erste Gespräch hilfreich?

Insbesondere Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung, aktuelle Abrechnungen und die bisherige Korrespondenz.

Kann ich eine Abfindung verlangen?

Ein allgemeiner Anspruch besteht nicht immer. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erreichbar ist, hängt unter anderem von der Rechtslage und der Verhandlungssituation ab.

Muss ich mich nach einer Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden?

Eine frühzeitige Arbeitsuchendmeldung kann wichtig sein. Welche Frist gilt, richtet sich nach dem Einzelfall; informieren Sie sich möglichst sofort.

Beraten Sie auch Arbeitgeber?

Ja. Ich berate Arbeitgeber insbesondere bei Arbeitsverträgen, Befristungen, Abmahnungen, Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis und der Vorbereitung personeller Maßnahmen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben