Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Maßnahmen sorgfältig vorbereiten
Personalmaßnahmen sollten rechtlich, organisatorisch und kommunikativ vorbereitet werden. Eine frühe Prüfung hilft, den Sachverhalt zu ordnen, Beteiligungsrechte zu beachten und unnötige Risiken zu vermeiden.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Ziel und Sachverhalt klar dokumentieren
Halten Sie Anlass, zeitlichen Ablauf, beteiligte Personen und das angestrebte Ergebnis nachvollziehbar fest. Trennen Sie gesicherte Tatsachen von noch offenen Punkten.
- 02
Vertrag, betriebliche Regeln und Beteiligungsrechte prüfen
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und die Beteiligung von Betriebsrat oder anderen Stellen können für das weitere Vorgehen entscheidend sein.
- 03
Maßnahme und Kommunikation vorbereiten
Abmahnung, Vertragsänderung oder Kündigung sollten erst umgesetzt werden, wenn Voraussetzungen, Form, Zuständigkeiten und zeitliche Abläufe geklärt sind.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Arbeitsvertrag einschließlich Nachträge und Stellenbeschreibung
- relevante Betriebsvereinbarungen, Tarifregelungen oder interne Richtlinien
- chronologische Dokumentation des Sachverhalts und vorhandene Korrespondenz
- bei personellen Maßnahmen: bisherige Gespräche, Abmahnungen und Angaben zu Beteiligungsgremien
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Muss der Betriebsrat vor einer Kündigung angehört werden?
Besteht ein Betriebsrat, ist er nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung anzuhören. Eine ohne diese Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Umfang und Ablauf der Unterrichtung müssen im Einzelfall sorgfältig vorbereitet werden.
Kann eine Kündigung per E-Mail ausgesprochen werden?
Nein. Nach § 623 BGB bedürfen Kündigung und Auflösungsvertrag der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Weitere Voraussetzungen der Maßnahme sind davon unabhängig zu prüfen.
Ist vor jeder Kündigung eine Abmahnung erforderlich?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Ob eine Abmahnung notwendig oder geeignet ist, hängt insbesondere vom Kündigungsgrund, dem Verhalten und den Umständen des Einzelfalls ab.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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