Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Bußgeldbescheid und Tatvorwurf prüfen
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sobald ein Bescheid zugestellt wird, läuft jedoch regelmäßig eine kurze Einspruchsfrist. Schreiben und Zustelldatum sollten deshalb sofort gesichert werden.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Art des Schreibens und Zustellung feststellen
Prüfen Sie, ob Anhörung, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid vorliegt, und bewahren Sie auch den Umschlag auf.
- 02
Tatvorwurf und mögliche Folgen erfassen
Notieren Sie Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und besondere Auswirkungen auf Beruf oder Alltag.
- 03
Frist sichern und Aktenlage prüfen
Nach Mandatierung kann zunächst fristwahrend reagiert und anschließend die Akte einschließlich vorhandener Messunterlagen ausgewertet werden.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- vollständiger Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
- Umschlag oder sonstiger Nachweis zum Zustelltag
- frühere Schreiben und bereits abgegebene Erklärungen
- Angaben zu Voreintragungen und besonderen beruflichen Folgen
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Welche Einspruchsfrist gilt?
Nach § 67 OWiG kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Muss ich den Anhörungsbogen sofort ausfüllen?
Zur Person sind Pflichtangaben zu beachten. Ob und wie Sie sich zum Tatvorwurf äußern, sollte von der konkreten Situation abhängen.
Lohnt sich ein Einspruch immer?
Das hängt von Tatvorwurf, Beweislage, drohenden Folgen und Verfahrensrisiken ab. Eine belastbare Bewertung ist häufig erst nach Akteneinsicht möglich.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Zugang zu vorhandenen Messinformationen
Das faire Verfahren kann Zugang zu vorhandenen Informationen verlangen, die nicht Teil der Bußgeldakte sind und eine eigene Prüfung ermöglichen.
Kein Anspruch auf nachträgliche Erzeugung von Rohmessdaten
Das Recht auf Informationszugang betrifft vorhandene Daten; eine Pflicht, vom Gerät nicht gespeicherte Daten erst zu schaffen, folgt daraus nicht.
Verkehrsüberwachung braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage
Eine Videoaufzeichnung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und darf nicht lediglich auf einen Verwaltungserlass gestützt werden.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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