Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Befristung: Die Dreiwochenfrist nicht übersehen.

Das Urteil verdeutlicht die besondere Klagefrist bei der Prüfung einer Befristung und ihre Bedeutung für die weitere rechtliche Einordnung.

Kurz gesagtDas Urteil verdeutlicht die besondere Klagefrist bei der Prüfung einer Befristung und ihre Bedeutung für die weitere rechtliche Einordnung.

Bundesarbeitsgericht · Urteil vom 24. Mai 2016 · 7 AZR 153/15

Originalentscheidung beim Bundesarbeitsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Welche Bedeutung hat die Dreiwochenfrist, wenn die Wirksamkeit einer Befristung geprüft werden soll?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das Bundesarbeitsgericht befasst sich mit der Befristungskontrollklage nach § 17 TzBfG. Die Regelung sieht vor, dass die Unwirksamkeit einer Befristung grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende geltend gemacht wird.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Wer erst nach dem vereinbarten Ende tätig wird, sollte die Frist sofort prüfen lassen. Ob die Befristung selbst wirksam ist, hängt zusätzlich von Vertrag, Schriftform und Verlauf ab.

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