Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Gewerbliche Betriebskosten: Prüfung auch nach Zahlung möglich.

Eine bezahlte Betriebskostenabrechnung ist nicht allein durch die vorbehaltlose Zahlung jeder späteren Prüfung entzogen.

Kurz gesagtZahlung und Abrechnung begründen nicht ohne Weiteres ein bindendes Schuldanerkenntnis.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 28. Mai 2014 · XII ZR 6/13

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Kann eine Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietverhältnis noch korrigiert werden, nachdem der Mieter die Nachforderung vorbehaltlos bezahlt hat?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bejahte die Möglichkeit. Allein Übersendung und vorbehaltloser Ausgleich der Nachforderung begründen regelmäßig noch kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Vertragliche Kostenregelung, Abrechnung, Belege, Zahlung und bisherige Kommunikation sollten vollständig geprüft werden. Für Gewerberaum gelten nicht automatisch dieselben Einwendungsfristen wie für Wohnraum.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

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