Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Dashcam-Aufnahme: Im Unfallprozess kann sie verwertbar sein.

Datenschutz und Beweisinteresse sind getrennt zu prüfen: Eine unzulässige Daueraufzeichnung ist nicht automatisch als Beweis ausgeschlossen.

Kurz gesagtDie konkrete Unfallsequenz einer Dashcam kann im Haftpflichtprozess nach einer Interessenabwägung verwertet werden.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 15. Mai 2018 · VI ZR 233/17

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Darf eine Dashcam-Aufnahme im Zivilprozess verwendet werden, obwohl die permanente und anlasslose Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig ist?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bejahte die Verwertbarkeit der konkreten Unfallaufnahme. Im Haftpflichtprozess überwogen nach Abwägung das Beweisinteresse und das Ziel einer materiell richtigen Entscheidung; die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit der Daueraufzeichnung blieb davon unberührt.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Dashcam-Dateien sollten unverändert gesichert und frühzeitig benannt werden. Zugleich empfiehlt sich eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung statt einer dauerhaften Speicherung des gesamten Verkehrsgeschehens.

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