Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Parkplatzunfall: Stand das Fahrzeug schon?

Beim rückwärtigen Ausparken kann eine Sekunde den Unterschied machen, ob ein typischer Sorgfaltsverstoß angenommen wird.

Kurz gesagtDer Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden setzt regelmäßig voraus, dass er bei der Kollision noch in Bewegung war.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 11. Oktober 2016 · VI ZR 66/16

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Welche Bedeutung hat es für die Haftung, ob ein rückwärts ausparkendes Fahrzeug im Kollisionsmoment noch fuhr oder bereits stand?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH unterschied nach dem festgestellten Bewegungszustand. Fuhr das Fahrzeug bei der Kollision noch rückwärts, spricht ein Erfahrungssatz für eine Sorgfaltspflichtverletzung; kann ein Stillstand nicht ausgeschlossen werden, fehlt regelmäßig die erforderliche Typizität.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Endstellungen allein reichen häufig nicht. Fotos, Zeugen, Fahrzeugdaten und genaue Angaben zu Bewegungsrichtung und Stillstand helfen, den kurzen Ablauf auf einem Parkplatz nachvollziehbar zu machen.

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