Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Fahrverbot: Berufliche Nachteile müssen außergewöhnlich sein.

Die Abhängigkeit vom Führerschein führt nicht automatisch dazu, dass von einem Regelfahrverbot abgesehen wird.

Kurz gesagtErforderlich sind konkret festgestellte Folgen von besonderem Gewicht; gewöhnliche Erschwernisse reichen regelmäßig nicht.

Oberlandesgericht Hamm · Beschluss vom 23. Mai 2005 · 2 Ss OWi 295/05

Originalentscheidung beim Oberlandesgericht Hamm ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wann können berufliche Auswirkungen eine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigen?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das OLG Hamm betonte den Ausnahmecharakter. Eine außergewöhnliche Härte kann insbesondere bei konkret drohendem Verlust des Arbeitsplatzes in Betracht kommen; bloße organisatorische oder wirtschaftliche Nachteile genügen nicht ohne Weiteres.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Arbeitsweg, Tätigkeitsprofil, Vertretungsmöglichkeiten, Urlaub, Fahrer oder öffentliche Verkehrsmittel müssen konkret dargestellt und belegt werden. Allgemeine Hinweise auf berufliche Nutzung sind zu wenig.

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Weiterführende Informationen

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