Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Augenblicksversagen: Nur eine kurze momentane Unaufmerksamkeit.

Nicht jeder übersehene Hinweis oder jede Unachtsamkeit beseitigt die Grundlage eines Regelfahrverbots.

Kurz gesagtEin Augenblicksversagen setzt ein kurzfristiges Außerachtlassen der gebotenen Sorgfalt voraus; länger andauerndes Fehlverhalten fällt nicht darunter.

Oberlandesgericht Hamm · Beschluss vom 6. Februar 2006 · 2 Ss OWi 31/06

Originalentscheidung beim Oberlandesgericht Hamm ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wann kann eine momentane Unaufmerksamkeit dazu führen, dass trotz des Tatbestands vom Regelfahrverbot abgesehen wird?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das OLG Hamm hielt ein Augenblicksversagen im konkreten Fall nicht für ausreichend festgestellt. Entscheidend ist eine nur kurzfristige Fehlleistung; besonders gefahrträchtiges oder länger andauerndes Verhalten spricht dagegen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Beschilderung, Sichtverhältnisse, Streckenverlauf und Dauer des Fehlverhaltens müssen genau rekonstruiert werden. Eine bloße Behauptung, ein Schild übersehen zu haben, genügt regelmäßig nicht.

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Weiterführende Informationen

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