Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Fahrverbot: Übliche Belastungen begründen keine besondere Härte.

Die mit einem Fahrverbot typischerweise verbundenen beruflichen Schwierigkeiten müssen grundsätzlich hingenommen werden.

Kurz gesagtOhne außergewöhnliche, konkret nachgewiesene Folgen bleibt es regelmäßig beim vorgesehenen Fahrverbot.

Oberlandesgericht Hamm · Beschluss vom 28. Mai 2024 · 4 ORbs 94/24

Originalentscheidung beim Oberlandesgericht Hamm ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Reichen berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten aus, um von einem Regelfahrverbot abzusehen?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das OLG Hamm verneinte eine außergewöhnliche Härte. Die festgestellten Auswirkungen gingen nicht wesentlich über die Belastungen hinaus, die ein Fahrverbot typischerweise verursacht.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Wer besondere Härten geltend macht, sollte Alternativen und deren Unzumutbarkeit mit Unterlagen darstellen. Dazu können Arbeitgeberbescheinigung, Einsatzpläne, Kosten und konkrete Gefährdungen gehören.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

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Weiterführende Informationen

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