Rechtsprechung verständlich eingeordnet

MPU unter 1,6 Promille: Fehlende Ausfallerscheinungen können zählen.

Eine hohe Alkoholgewöhnung kann auch bei einer einmaligen Fahrt unterhalb von 1,6 Promille Zweifel an der Fahreignung begründen.

Kurz gesagtAb 1,1 Promille können dokumentiert fehlende Ausfallerscheinungen eine MPU-Anforderung als zusätzliche Tatsache rechtfertigen.

Bundesverwaltungsgericht · Urteil vom 17. März 2021 · 3 C 3.20

Originalentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Kann nach einer einzigen Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU verlangt werden?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das BVerwG bejahte dies bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille und dokumentiert fehlenden Ausfallerscheinungen. Darin können Anhaltspunkte für außergewöhnliche Alkoholgewöhnung und Wiederholungsgefahr liegen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Blutalkoholgutachten, polizeiliche Feststellungen, ärztlicher Untersuchungsbericht und genaue Begründung der Gutachtenanforderung sind zusammen auszuwerten. Die Promillezahl allein ist nicht immer das einzige Kriterium.

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