Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Kündigungsklausel: Ein benannter Anlass ist nicht automatisch wirksam.

Vorformulierte Kündigungsgründe müssen sich an gesetzlicher Risikoverteilung und den berechtigten Interessen beider Seiten messen lassen.

Kurz gesagtEine insolvenzabhängige Lösungsklausel kann unwirksam sein, wenn sie ohne sachlichen Grund von gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten abweicht.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 27. Oktober 2022 · IX ZR 213/21

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wann ist eine vertragliche Klausel wirksam, die bei Insolvenz oder einem vergleichbaren Ereignis eine sofortige Vertragsbeendigung erlaubt?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH verlangte eine typisierte Interessenprüfung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Weicht die Klausel allein wegen eines Insolvenzereignisses von gesetzlichen Regeln ab, braucht es dafür berechtigte, sachlich nachvollziehbare Gründe.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Kündigungsklauseln sollten Anlass, Frist, Abmahnung, Heilungsmöglichkeit und Rechtsfolgen konkret regeln. Ein weit gefasster Katalog vermeintlich wichtiger Gründe schafft nicht automatisch Rechtssicherheit.

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