Kosten transparent erklärt

Was kostet anwaltliche Unterstützung?

Bevor Sie ein Mandat erteilen, sollen Sie wissen, wie sich die voraussichtlichen Kosten berechnen, welche weiteren Kosten entstehen können und ob eine Rechtsschutzversicherung oder staatliche Unterstützung in Betracht kommt.

AnfrageDas Absenden einer Anfrage begründet noch kein Mandat.

VergütungAbrechnung nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung.

RechtsschutzDie Kostenübernahme richtet sich nach dem Versicherungsvertrag.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Niedostadek bei der sorgfältigen Bearbeitung von Unterlagen

Konkretes Angebot für Verbraucher

Erste rechtliche Einschätzung zum transparenten Preis.

Die Erstberatung dient der individuellen Einordnung Ihrer Situation, der Besprechung möglicher Handlungswege und einer Empfehlung für die nächsten Schritte. Sie ist eine kostenpflichtige anwaltliche Leistung und von der unverbindlichen Prüfung einer möglichen Mandatsübernahme zu unterscheiden.

Leistungsumfang der Erstberatung ansehen

Von der Anfrage zum Mandat

Anfrage, Beratung und Beauftragung sind nicht dasselbe.

Der gewünschte Auftrag und die Kosten werden geklärt, bevor eine anwaltliche Bearbeitung beginnt.

  1. 01

    Anliegen schildern

    Die Anfrage dient zunächst der Prüfung, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und ob Fristen oder Interessenkonflikte zu beachten sind.

  2. 02

    Auftrag und Kosten klären

    Umfang der Tätigkeit, Abrechnungsgrundlage und eine mögliche Rechtsschutzdeckung werden abgestimmt.

  3. 03

    Mandat ausdrücklich annehmen

    Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme. Erst dann werden Fristen im vereinbarten Umfang übernommen.

Anwaltsvergütung

Zwei mögliche Grundlagen der Abrechnung.

01 · Gesetzliche Vergütung

Abrechnung nach dem RVG

Soweit nichts anderes vereinbart wird, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Maßgeblich können insbesondere Gegenstands- oder Verfahrenswert, Art der Tätigkeit und Verfahrensstand sein.

  • Beratung
  • außergerichtliche Vertretung
  • gerichtliches Verfahren
  • Mitwirkung an einer Einigung
  • Auslagen und Umsatzsteuer
02 · Individuelle Vereinbarung

Vergütungsvereinbarung

Je nach Auftrag kann beispielsweise ein Stundenhonorar oder eine Pauschale vereinbart werden. Gegner, Staatskasse oder Rechtsschutzversicherung erstatten regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung.

§ 3a RVG bei Gesetze im Internet ↗

Gesetzlicher Hintergrund

Was § 34 RVG für Verbraucher regelt.

Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die gesetzliche Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und gegebenenfalls Auslagen. Für die hier angebotene Erstberatung wird der transparente Endbetrag von 226,10 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen.

Eine unverbindliche Mandatsanfrage umfasst dagegen noch keine individuelle rechtliche Beratung.

§ 34 RVG bei Gesetze im Internet ↗

Kostenrisiko

Nicht nur Anwaltskosten können eine Rolle spielen.

Je nach Vorgehen kommen Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite, Sachverständigenkosten, Auslagen und Umsatzsteuer hinzu.

Wer trägt die Kosten eines Zivilverfahrens?

Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die notwendigen Prozesskosten. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten regelmäßig entsprechend aufgeteilt. Für einen Vergleich sollte eine eigene Kostenregelung getroffen werden.

§ 91 ZPO ↗
Welche Besonderheit gilt vor dem Arbeitsgericht?

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch dann nicht von der Gegenseite erstattet, wenn der Prozess gewonnen wird.

§ 12a ArbGG ↗
Was gilt in Familien- und Verkehrssachen?

In Familiensachen sind insbesondere Verfahrenswert, Verfahrensart und gerichtliche Kostenentscheidung bedeutsam. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können erforderliche Anwaltskosten abhängig von Haftung und Haftungsquote zum ersatzfähigen Schaden gehören.

Kann ein Vorschuss verlangt werden?

Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann ein angemessener Vorschuss verlangt werden.

§ 9 RVG ↗

Rechtsschutzversicherung

Versicherungsschutz frühzeitig und konkret prüfen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann Anwalts-, Gerichts- und weitere Verfahrenskosten übernehmen. Entscheidend sind der konkrete Versicherungsvertrag und der versicherte Rechtsbereich.

§ 125 VVG: Leistung im vereinbarten Umfang ↗§ 127 VVG: freie Anwaltswahl ↗

Darauf kommt es häufig an

  • versicherter Rechtsbereich und Versicherungsfall
  • Versicherungsbeginn und mögliche Wartezeit
  • Selbstbeteiligung und vereinbarte Ausschlüsse
  • außergerichtlicher und gerichtlicher Umfang
  • Deckungszusage des Versicherers
  • Erstattungsgrenze bei einer Honorarvereinbarung

Wichtig: Der Mandant bleibt unabhängig von einer Deckungszusage Auftraggeber und Vergütungsschuldner. Eine Deckungszusage ist keine Aussage über den Ausgang der Sache.

Weitere Möglichkeiten

Staatliche Unterstützung und digitale Mandatierung.

Außergerichtlich

Beratungshilfe

Bei geringem Einkommen kann für eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung Beratungshilfe in Betracht kommen. Sie wird grundsätzlich beim zuständigen Amtsgericht beantragt.

Gerichtlich

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Für ein gerichtliches Verfahren können die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erfolgsaussichten geprüft werden. Die Bewilligung schützt nicht in jedem Fall vor sämtlichen Kosten.

Telefon, E-Mail, Internet

Widerruf und vorzeitiger Tätigkeitsbeginn

Bei einer digitalen Mandatierung können Informations- und Widerrufspflichten gelten. Die erforderlichen Informationen werden vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.

§ 312d BGB ↗

Deckungsanfrage

Wer spricht mit dem Versicherer?

Auf Wunsch kann abgestimmt werden, ob die Kanzlei eine Deckungsanfrage stellt. Dafür werden regelmäßig Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer und gegebenenfalls Schadennummer benötigt. Die Prüfung und Korrespondenz mit dem Versicherer kann eine gesonderte anwaltliche Tätigkeit darstellen. Ob hierfür Kosten entstehen, wird vorher geklärt.

Häufige Fragen

Kosten nachvollziehbar einordnen.

Eine belastbare Kostenangabe setzt voraus, dass Auftrag, Gegenstand und Verfahrensstand geklärt sind.

Was unterscheidet Erstberatung und Mandatsanfrage?

Die kostenpflichtige Erstberatung umfasst eine individuelle rechtliche Einschätzung. Die unverbindliche Mandatsanfrage klärt dagegen nur, ob eine Übernahme möglich ist; sie umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Zahlt die Gegenseite immer, wenn ich Recht bekomme?

Nein. Die Kostenerstattung hängt vom Verfahren, dem Ergebnis und besonderen gesetzlichen Regeln ab. Erforderliche Anwaltskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Schadensersatz oder Verzugsschaden zu erstatten sein, aber nicht automatisch. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gilt zudem eine besondere Kostenregelung.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung jedes Honorar?

Nein. Maßgeblich ist der Versicherungsvertrag. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann die Versicherungsleistung mindern. Bei einer Vergütungsvereinbarung kann außerdem eine Differenz zwischen vereinbartem Honorar und Versicherungsleistung verbleiben.

Kann ich vorab einen Kostenrahmen erfahren?

Ja. Sobald der gewünschte Auftrag, die Abrechnungsgrundlage und der Verfahrensstand feststehen, kann der voraussichtliche Kostenrahmen eingeordnet werden.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben