Erste Orientierung

Arbeitsvertrag und Befristung prüfen

Arbeitsvertrag, Befristung und Nachträge bestimmen die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Vor einer Unterschrift oder bei einem nahenden Vertragsende sollten Wortlaut, Fristen und tatsächlicher Verlauf gemeinsam betrachtet werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Vertrag und sämtliche Nachträge zusammentragen

    Prüfen Sie, ob Ihnen alle Fassungen, Zusatzvereinbarungen, Tätigkeitsbeschreibungen und in Bezug genommenen Regelungen vollständig vorliegen.

  2. 02

    Beginn, Laufzeit und frühere Beschäftigungen notieren

    Bei einer Befristung können das vereinbarte Ende, Verlängerungen, Unterbrechungen und frühere Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber wichtig sein.

  3. 03

    Klauseln und Handlungsfristen rechtzeitig prüfen

    Vergütung, Arbeitszeit, Versetzung, Kündigung, Wettbewerb und Rückzahlungsklauseln sollten im Zusammenhang bewertet werden. Bei einer Befristung kann eine kurze Klagefrist gelten.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • vollständiger Arbeitsvertrag und alle Nachträge oder Verlängerungen
  • Stellenbeschreibung, Angebotsschreiben und einbezogene Regelwerke
  • Unterlagen zu früheren Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber
  • Korrespondenz über Laufzeit, Verlängerung, Tätigkeit oder Vertragsänderungen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Muss eine Befristung schriftlich vereinbart werden?

§ 14 Absatz 4 TzBfG verlangt für die Wirksamkeit einer Befristung die Schriftform. Ob sie im konkreten Fall eingehalten wurde und welche Folgen sich ergeben, muss anhand der Unterlagen geprüft werden.

Welche Frist gilt für eine Befristungskontrollklage?

Nach § 17 TzBfG muss die Unwirksamkeit einer Befristung grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden.

Kann ein befristeter Vertrag ordentlich gekündigt werden?

Nach § 15 Absatz 4 TzBfG ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn sie einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Andere Beendigungsgründe bleiben gesondert zu prüfen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben