Erste Orientierung

Bußgeldbescheid und Tatvorwurf prüfen

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sobald ein Bescheid zugestellt wird, läuft jedoch regelmäßig eine kurze Einspruchsfrist. Schreiben und Zustelldatum sollten deshalb sofort gesichert werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Art des Schreibens und Zustellung feststellen

    Prüfen Sie, ob Anhörung, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid vorliegt, und bewahren Sie auch den Umschlag auf.

  2. 02

    Tatvorwurf und mögliche Folgen erfassen

    Notieren Sie Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und besondere Auswirkungen auf Beruf oder Alltag.

  3. 03

    Frist sichern und Aktenlage prüfen

    Nach Mandatierung kann zunächst fristwahrend reagiert und anschließend die Akte einschließlich vorhandener Messunterlagen ausgewertet werden.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • vollständiger Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
  • Umschlag oder sonstiger Nachweis zum Zustelltag
  • frühere Schreiben und bereits abgegebene Erklärungen
  • Angaben zu Voreintragungen und besonderen beruflichen Folgen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Welche Einspruchsfrist gilt?

Nach § 67 OWiG kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Muss ich den Anhörungsbogen sofort ausfüllen?

Zur Person sind Pflichtangaben zu beachten. Ob und wie Sie sich zum Tatvorwurf äußern, sollte von der konkreten Situation abhängen.

Lohnt sich ein Einspruch immer?

Das hängt von Tatvorwurf, Beweislage, drohenden Folgen und Verfahrensrisiken ab. Eine belastbare Bewertung ist häufig erst nach Akteneinsicht möglich.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Verkehrsrecht

Nach einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Anwaltskosten abhängig von Haftung und Haftungsquote erstattungsfähig sein.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben