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Kündigung im Briefkasten: Wann beginnt die Frist?

Das Urteil zeigt, weshalb das Zugangsdatum einer Kündigung festgehalten werden sollte und warum Fristen nicht aufgeschoben werden dürfen.

Kurz gesagtEin Einwurf in den Hausbriefkasten kann den Zugang der Kündigung und damit wichtige Fristen auslösen.

Bundesarbeitsgericht · Urteil vom 28. Januar 2010 · 2 AZR 985/08

Originalentscheidung beim Bundesarbeitsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen, wenn sie in den Hausbriefkasten eingeworfen wurde, und welche Folgen hat dies für die Fristen einer Kündigungsschutzklage?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das Bundesarbeitsgericht ging im konkreten Fall davon aus, dass die Kündigung mit dem Einwurf in den Hausbriefkasten zugegangen war. Damit begann die Klagefrist. Die Entscheidung betrifft außerdem die Grenzen einer nachträglichen Zulassung der Klage.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Das Zugangsdatum kann entscheidend sein. Bewahren Sie Kündigung und Umschlag deshalb auf und notieren Sie, wann und auf welchem Weg das Schreiben einging. Ob ein Zugang im Einzelfall tatsächlich zu diesem Zeitpunkt vorlag, kann von den Umständen abhängen.

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