Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Aufhebungsvertrag: Kein allgemeines Widerrufsrecht.

Das Urteil macht deutlich, weshalb ein Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschrieben werden sollte und unter welchen besonderen Umständen der Weg zum Vertragsschluss relevant sein kann.

Kurz gesagtDas Urteil macht deutlich, weshalb ein Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschrieben werden sollte und unter welchen besonderen Umständen der Weg zum Vertragsschluss relevant sein kann.

Bundesarbeitsgericht · Urteil vom 7. Februar 2019 · 6 AZR 75/18

Originalentscheidung beim Bundesarbeitsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag allgemein widerrufen, und welche Rolle spielt ein unfaires Verhandeln?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das Bundesarbeitsgericht hat ein allgemeines Widerrufsrecht nach den Verbraucherschutzvorschriften verneint. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Allein der spätere Wunsch, den Vertrag rückgängig zu machen, reicht nicht. Die konkreten Bedingungen der Verhandlung, eine mögliche Überrumpelung und der Inhalt des Vertrags sollten daher vor einer Unterschrift geprüft werden.

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