Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Wichtiger Grund: Vertragsauflösung bleibt die Ausnahme.

Eine veränderte Situation führt nicht automatisch zur sofortigen Beendigung eines laufenden Vertrags.

Kurz gesagtVor einer außerordentlichen Kündigung sind Vertragsinhalt, Anpassungsmöglichkeiten, Interessen beider Seiten und die Zumutbarkeit der Fortsetzung abzuwägen.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 1. Juni 2023 · III ZR 73/22

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wann rechtfertigen veränderte Umstände eine außerordentliche Kündigung oder eine Auflösung wegen Störung der Geschäftsgrundlage?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH beanstandete, dass die Vorinstanz zu geringe Anforderungen an die sofortige Vertragsauflösung gestellt hatte. Eine Anpassung hat regelmäßig Vorrang; die vollständige Lösung nach § 313 Abs. 3 BGB bleibt besonderen Ausnahmefällen vorbehalten.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Vor einer Kündigung sollten Vertragslaufzeit, Kündigungsklauseln, Alternativleistungen, Abmahnung und Anpassungsangebote geprüft werden. Die Gründe und ihre zeitliche Entwicklung sind nachvollziehbar festzuhalten.

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