Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Notarielles Nachlassverzeichnis: Eigene Ermittlungen sind erforderlich.

Ein Notar darf nicht lediglich ungeprüft wiedergeben, was der Erbe über den Nachlass mitteilt.

Kurz gesagtDas notarielle Nachlassverzeichnis muss auf eigenständiger, dem Einzelfall angemessener Ermittlung beruhen.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 20. Mai 2020 · IV ZR 193/19

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wann erfüllt ein notarielles Nachlassverzeichnis den Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bestätigte, dass ein unvollständiges Verzeichnis den titulierten Anspruch nicht erfüllt. Der Notar muss den Nachlassbestand eigenständig ermitteln und erkennbare Informationsquellen ausschöpfen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Pflichtteilsberechtigte sollten Verzeichnis, Ermittlungswege und fehlende Positionen konkret prüfen. Erben müssen dem Notar Unterlagen bereitstellen und zumutbare Nachforschungen ermöglichen.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Pflichtteil im Zusammenhang betrachten.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und weitere Entscheidungen.