Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Nach dem Auffahrunfall ausgestiegen: Auch der Sturz kann Unfallfolge sein.

Wer die Unfallstelle verlässt, um Schäden zu prüfen, schafft dadurch nicht automatisch einen eigenständigen Gefahrenkreis.

Kurz gesagtEin Sturz auf eisglatter Fahrbahn während der Unfallaufnahme kann dem vorausgegangenen Auffahrunfall zugerechnet werden.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 26. Februar 2013 · VI ZR 116/12

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Sind Verletzungen noch vom Unfallgeschehen erfasst, wenn ein Beteiligter nach dem Zusammenstoß aussteigt und auf der glatten Fahrbahn stürzt?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bejahte den haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang. Das Aussteigen zur Feststellung der Unfallfolgen war eine naheliegende Reaktion und verwirklichte weiterhin eine Gefahr der Unfallstelle.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Auch Beschwerden aus Bergung, Sicherung oder Unfallaufnahme sollten sofort ärztlich dokumentiert und dem Unfallgeschehen zeitlich genau zugeordnet werden.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

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