Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Mehrbedarf: Erforderliche Begleitung kann ersatzfähig sein.

Schadensersatz kann nicht nur Behandlungskosten, sondern auch verletzungsbedingt notwendige Unterstützung umfassen.

Kurz gesagtKonkrete Mehrkosten einer erforderlichen Begleitperson können zum ersatzfähigen Mehrbedarf gehören.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 10. März 2020 · VI ZR 316/19

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Muss der Schädiger Kosten ersetzen, die entstehen, weil der Verletzte bei einer Reise behinderungsbedingt von Betreuungspersonen begleitet werden muss?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH hielt einen Ersatz solcher konkreten Mehrkosten nach § 843 BGB grundsätzlich für möglich. Entscheidend sind verletzungsbedingte Erforderlichkeit, tatsächlicher Bedarf und nachvollziehbare Höhe.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Pflege, Begleitung, Hilfsmittel, Fahrten und Unterstützung im Alltag sollten mit Anlass, Zeitraum und Kosten dokumentiert werden. Pauschale Angaben erschweren die Bezifferung.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

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