Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Umgangsregelung: Konkret genug für den Alltag.

Eine verbindliche Umgangsregelung muss so genau gefasst sein, dass für beide Eltern erkennbar ist, wann, wo und in welcher Form der Umgang stattfindet.

Kurz gesagtSoll ein Umgangstitel notfalls durchgesetzt werden können, benötigt er eine hinreichend bestimmte Regelung zu Art, Ort und Zeit des Umgangs.

Bundesgerichtshof · Beschluss vom 1. Februar 2012 · XII ZB 188/11

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Welche Genauigkeit muss eine gerichtliche Umgangsregelung haben, damit bei Verstößen ein Ordnungsmittel festgesetzt werden kann?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH verlangte eine genaue und erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs. Im Vollstreckungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Entscheidung grundsätzlich nicht erneut geprüft.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Unklare Formulierungen wie „regelmäßig“ oder „nach Absprache“ können neue Konflikte schaffen. Sinnvoll sind klare Regelungen zu Beginn und Ende, Übergabeort, Ferien, Feiertagen und notwendigen Mitteilungen, ohne den Familienalltag mit unnötigen Einzelheiten zu überfrachten.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Umgangsrecht im Zusammenhang betrachten.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und weitere Entscheidungen.