Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wie der Kindeswille einzuordnen ist.

Der Wunsch eines Kindes ist für die Entscheidung über seinen Lebensmittelpunkt bedeutsam. Er muss jedoch in seiner Entstehung und zusammen mit allen weiteren Kindeswohlbelangen betrachtet werden.

Kurz gesagtEin geäußerter Wechselwunsch rechtfertigt nicht automatisch die Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn er nicht autonom gebildet ist und andere Kindeswohlbelange entgegenstehen.

Bundesgerichtshof · Beschluss vom 27. November 2019 · XII ZB 511/18

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind den Wechsel in dessen Haushalt wünscht?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bestätigte, dass der Kindeswille nicht isoliert betrachtet werden darf. Ist er nicht autonom gebildet und sprechen weitere Gesichtspunkte des Kindeswohls gegen den Wechsel, kann eine Änderung der früheren Sorgerechtsentscheidung ausscheiden.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

In der Beratung sollten nicht nur einzelne Äußerungen des Kindes wiedergegeben werden. Ebenso wichtig sind Alter und Reife, die bisherige Betreuung, Stabilität, Bindungen, mögliche Loyalitätskonflikte und die Frage, wie der Wille entstanden ist. Das Kind darf nicht zum Träger des Elternkonflikts gemacht werden.

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