Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Aufenthaltsbestimmung und Wechselmodell: Jede Frage ist eigenständig zu prüfen.

Eine frühere Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts legt nicht automatisch fest, wie der spätere Umgang ausgestaltet werden muss.

Kurz gesagtÜber ein Wechselmodell ist als Umgangsfrage eigenständig nach dem Kindeswohl zu entscheiden. Eine frühere Sorgerechtsentscheidung bindet diese Prüfung nicht.

Bundesgerichtshof · Beschluss vom 27. November 2019 · XII ZB 512/18

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Verhindert die frühere Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil, dass später im Umgangsverfahren ein paritätisches Wechselmodell geprüft wird?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH verneinte eine Bindungswirkung. Die spätere Umgangsentscheidung richtet sich eigenständig nach den §§ 1684 und 1697a BGB. Im konkreten Fall konnten fehlende Loyalität gegenüber dem anderen Elternteil und ein beeinflusster Kindeswille bei der Kindeswohlprüfung berücksichtigt werden.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Sorge und Umgang hängen praktisch zusammen, sind rechtlich aber nicht identisch. Eltern sollten daher genau klären, welche konkrete Regelung geändert werden soll und welche aktuellen Umstände für das Kind sprechen. Frühere Beschlüsse bleiben wichtig, nehmen die neue Prüfung jedoch nicht vollständig vorweg.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Sorgerecht im Zusammenhang betrachten.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und weitere Entscheidungen.