Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Ehevertrag: Einzelne Klauseln und Gesamtregelung unterscheiden.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn miteinander verbinden. Ob ein rechtliches Problem in einem Bereich den gesamten Vertrag erfasst, verlangt eine genaue Prüfung.

Kurz gesagtDer Zugewinnausgleich ist weitgehend vertraglich gestaltbar. Für die Folgen unwirksamer Einzelregelungen kommt es auf Vertragszusammenhang, Parteiwillen und die konkrete salvatorische Klausel an.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 21. November 2012 · XII ZR 48/11

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Welche Folgen hat es für den gesamten Ehevertrag, wenn einzelne Regelungen einer Inhaltskontrolle nicht standhalten?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bestätigte die nachrangige Stellung des Zugewinnausgleichs im System der Scheidungsfolgen und seine weitgehende Disponibilität. Zugleich setzte er sich mit der Bedeutung einer salvatorischen Klausel und der Frage auseinander, ob der Vertrag ohne beanstandete Einzelregelungen Bestand haben sollte.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Standardklauseln lösen das Problem nicht automatisch. Bei Entwurf oder Prüfung eines Ehevertrags sollte erkennbar sein, welche Regelungen voneinander abhängen, welche Ausgleichsmechanismen vorgesehen sind und was gelten soll, falls eine Klausel später unwirksam ist.

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