Rechtsprechung verständlich eingeordnet

MPU: Wiederholung verlangt zwei eigenständige Trunkenheitsgeschehen.

Mehrere strafrechtliche Taten innerhalb eines kurzen Ablaufs sind fahrerlaubnisrechtlich nicht automatisch mehrere Zuwiderhandlungen.

Kurz gesagtWiederholte Trunkenheitsfahrten setzen mindestens zwei vom äußeren Geschehen her eigenständige Lebenssachverhalte voraus.

Bundesverwaltungsgericht · Urteil vom 14. Dezember 2023 · 3 C 10.22

Originalentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Liegt bereits eine wiederholte Zuwiderhandlung vor, wenn eine Trunkenheitsfahrt nach einem Unfall und kurzer Unterbrechung fortgesetzt wird?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das BVerwG verneinte dies für den konkreten einheitlichen Geschehensablauf. Trotz strafrechtlicher Tatmehrheit fehlten zwei äußerlich eigenständige Lebenssachverhalte im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Für eine MPU-Anordnung müssen Strafurteil, zeitlicher Ablauf, Unterbrechungen und Begründung der Behörde genau gelesen werden. Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Bewertung können auseinanderfallen.

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