Individuelle rechtliche Einschätzung

Erstberatung mit einem klaren Kostenrahmen.

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und wissen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Was Sie erhalten

Eine erste rechtliche Einordnung Ihres persönlichen Falls.

Die Erstberatung ist eine abgegrenzte anwaltliche Leistung. Sie dient dazu, die Ausgangslage zu verstehen und die nächsten Entscheidungen vorzubereiten.

Teil der Erstberatung

  • Besprechung Ihrer persönlichen Situation
  • Einordnung der wesentlichen rechtlichen Fragen
  • Berücksichtigung der für das Gespräch wesentlichen Unterlagen
  • Erläuterung möglicher Handlungswege
  • Empfehlung für das weitere Vorgehen

Nicht automatisch umfasst

  • Schreiben an Arbeitgeber, Gegner oder Versicherer
  • außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung
  • umfangreiche schriftliche Gutachten
  • vollständige Prüfung umfangreicher Akten
  • Übernahme oder Überwachung von Fristen

Sollte eine weitergehende Tätigkeit sinnvoll sein, werden Auftrag, Vergütung und eine mögliche Anrechnung der Beratungsgebühr vorher gesondert geklärt.

Rechtsschutz und Erstattung

Wer die Kosten am Ende trägt, kann unterschiedlich sein.

Unabhängig von einer möglichen Erstattung bleibt die Person, die die Erstberatung beauftragt, zunächst Auftraggeber und Vergütungsschuldner.

Rechtsschutzversicherung

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Erstberatung übernimmt, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag, dem versicherten Rechtsbereich und dem konkreten Versicherungsfall.

Selbstbeteiligung beachten: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann die Versicherungsleistung mindern oder den Betrag der Erstberatung erreichen beziehungsweise übersteigen.

Mehr zu Rechtsschutz und Deckungszusage →

Erstattung als Schadensersatz

Unter bestimmten Voraussetzungen können erforderliche Anwaltskosten von einem Dritten zu erstatten sein, etwa als Teil eines Schadensersatz- oder Verzugsschadens. Das gilt nicht automatisch und muss für den konkreten Fall geprüft werden.

§ 249 BGB bei Gesetze im Internet ↗

Erstberatung anfragen

Zunächst prüfe ich, ob ein Beratungstermin möglich ist.

Mit dem Absenden fragen Sie eine kostenpflichtige Erstberatung an. Ein Beratungsvertrag und ein Termin kommen erst durch meine ausdrückliche Bestätigung zustande.

Bei einer laufenden oder vermuteten Frist rufen Sie bitte zusätzlich unmittelbar an. Durch die Anfrage werden keine Fristen gewahrt.

Bitte zur Prüfung möglicher Interessenkonflikte angeben.
Bitte Datum und Art einer möglichen Frist nennen und bei Eile zusätzlich anrufen.
Maximal 3 Dateien mit jeweils bis zu 10 MB. Bitte nur Unterlagen beifügen, die für das Beratungsgespräch wesentlich sind.

Bitte beachten Sie: Die Anfrage wahrt keine Fristen und umfasst noch keine Vertretung gegenüber Dritten oder Gerichten.

Noch keine Beratung gewünscht?

Zunächst nur eine Mandatsübernahme klären.

Wenn Sie noch keine rechtliche Einschätzung beauftragen, sondern erst wissen möchten, ob ich Ihren Fall übernehmen kann, nutzen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage.

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