Erste Orientierung

Vergütung und Arbeitszeugnis prüfen

Offene Vergütung, Überstunden oder ein Arbeitszeugnis sollten anhand des Vertrags, der Abrechnungen und des tatsächlichen Verlaufs geprüft werden. Wichtig ist, Ansprüche und Nachweise frühzeitig zu ordnen.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Offene Punkte und Zeiträume festhalten

    Notieren Sie nachvollziehbar, welche Zahlungen, Stunden, Urlaubsansprüche oder Zeugnisangaben aus Ihrer Sicht offen oder unzutreffend sind.

  2. 02

    Vertragliche Grundlagen und Fristen prüfen

    Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Regelungen können bestimmen, wie Ansprüche berechnet und innerhalb welcher Fristen sie geltend gemacht werden müssen.

  3. 03

    Abrechnungen, Nachweise und Zeugnis zusammenführen

    Erst die vollständigen Unterlagen ermöglichen eine belastbare Einschätzung, welche Korrektur oder Geltendmachung sinnvoll ist.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Arbeitsvertrag einschließlich Nachträge und gegebenenfalls Tarif- oder Betriebsvereinbarungen
  • Gehaltsabrechnungen und Zahlungsnachweise für die betroffenen Zeiträume
  • Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne und relevante Korrespondenz
  • vorhandenes Zwischen- oder Endzeugnis sowie eine Tätigkeitsbeschreibung

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wann wird Arbeitsvergütung grundsätzlich fällig?

Nach § 614 BGB ist die Vergütung grundsätzlich nach Leistung der Dienste beziehungsweise nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts zu entrichten. Vertragliche Regelungen und mögliche Ausschlussfristen müssen zusätzlich geprüft werden.

Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nach § 109 GewO neben einem einfachen Zeugnis ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt.

Werden Überstunden immer vergütet?

Ob ein Vergütungs- oder Freizeitausgleichsanspruch besteht, hängt von den Vereinbarungen, der Veranlassung der Überstunden und den vorhandenen Nachweisen ab.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben