Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Drohendes Fahrverbot frühzeitig prüfen
Ein Fahrverbot kann Beruf und Alltag erheblich belasten. Für die Prüfung sind neben Tatvorwurf und Messung auch Voreintragungen, Zustellung und die konkreten persönlichen Folgen wichtig.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Bescheid und Frist sofort sichern
Halten Sie den Zustelltag fest und stellen Sie Bußgeldbescheid, Anhörung und Umschlag vollständig bereit.
- 02
Tatvorwurf und Voreintragungen einordnen
Regelfahrverbot, Punkte, frühere Verstöße und die Aktenlage bestimmen die rechtliche Ausgangssituation.
- 03
Auswirkungen und Verteidigungsziel klären
Berufliche Abhängigkeit, Betreuungspflichten und organisatorische Folgen sollten konkret und belegbar dargestellt werden.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Bußgeldbescheid, Anhörung und Zustellnachweis
- Angaben zu früheren Verkehrsverstößen oder Fahrverboten
- Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung oder andere Nachweise zur beruflichen Nutzung
- Unterlagen zu weiteren persönlichen Folgen und bestehenden Rechtsschutz
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wie lange kann ein Fahrverbot dauern?
Nach § 25 StVG kann bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten angeordnet werden.
Kann der Beginn des Fahrverbots gewählt werden?
Unter den Voraussetzungen des § 25 Absatz 3 StVG kann bei fehlendem Fahrverbot in den maßgeblichen Vorzeiträumen ein Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft möglich sein.
Wird wegen beruflicher Härte immer vom Fahrverbot abgesehen?
Nein. Ein Absehen ist eine Ausnahme und erfordert eine Prüfung aller Umstände. Berufliche Nachteile müssen konkret und nachvollziehbar belegt werden.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Berufliche Härte muss außergewöhnlich sein
Allgemeine berufliche Nachteile genügen regelmäßig nicht; entscheidend sind konkret nachgewiesene, besonders schwere Folgen.
Augenblicksversagen bleibt eine enge Ausnahme
Eine nur momentane Unaufmerksamkeit kann relevant sein; länger andauerndes Fehlverhalten erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Übliche berufliche Schwierigkeiten reichen nicht aus
Die gewöhnlichen Belastungen eines Fahrverbots begründen noch keine außergewöhnliche Härte, die ein Absehen rechtfertigt.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
Anliegen unverbindlich schildernNoch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.
Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben