Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Fristlose Kündigung: Der Einzelfall bleibt entscheidend.

Das Urteil erläutert die Prüfung einer außerordentlichen Kündigung bei schweren Pflichtverletzungen und die notwendige Interessenabwägung.

Kurz gesagtAuch bei einem schwerwiegenden Vorwurf sind Kündigungsgrund, Abmahnung und Umstände des Einzelfalls getrennt zu prüfen.

Bundesarbeitsgericht · Urteil vom 13. Dezember 2018 · 2 AZR 370/18

Originalentscheidung beim Bundesarbeitsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wann kann ein schwerer Pflichtverstoß eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, und welche Rolle spielen mildere Mittel?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das Bundesarbeitsgericht betont die zweistufige Prüfung nach § 626 BGB: Zunächst muss der Sachverhalt grundsätzlich als wichtiger Grund geeignet sein. Danach sind die konkreten Umstände und die Interessen beider Seiten abzuwägen; bei steuerbarem Verhalten ist regelmäßig auch eine Abmahnung zu prüfen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Eine fristlose Kündigung ist weder automatisch wirksam noch automatisch unwirksam. Vorwurf, Belege, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Vorgeschichte und denkbare mildere Maßnahmen können entscheidend sein.

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Weiterführende Informationen

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