Erste Orientierung

Fristlos gekündigt: Was jetzt wichtig ist

Eine fristlose Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beenden. Gerade deshalb sollten Schreiben, Zugang und die erhobenen Vorwürfe ohne Zeitverlust rechtlich eingeordnet werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Schreiben und Zugang sichern

    Bewahren Sie Kündigung und Umschlag auf und notieren Sie das Zugangsdatum.

  2. 02

    Vorwurf nicht vorschnell erklären

    Unterschreiben Sie keine zusätzlichen Erklärungen und dokumentieren Sie den tatsächlichen Ablauf.

  3. 03

    Frist frühzeitig prüfen lassen

    Für eine Klage gegen eine Kündigung kann grundsätzlich eine kurze Frist gelten.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Kündigungsschreiben mit Umschlag
  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • Abmahnungen und Korrespondenz zum Vorwurf
  • Notizen zu Gesprächen und möglichen Nachweisen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Kann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung wirksam sein?

Das hängt vom konkreten Vorwurf und den Umständen ab. Eine Abmahnung kann erforderlich sein, aber nicht in jeder Konstellation.

Endet das Arbeitsverhältnis sofort?

Das behauptet die fristlose Kündigung. Ob sie wirksam ist oder anders einzuordnen sein kann, muss geprüft werden.

Muss ich mich arbeitsuchend melden?

Klären Sie mögliche Meldepflichten frühzeitig mit der Agentur für Arbeit.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.