Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Arbeitszeugnis: Die Form muss eine individuelle Beurteilung ermöglichen.

Das Urteil betrifft die Frage, ob eine tabellarische Darstellung Leistung und Verhalten im Arbeitszeugnis ausreichend beurteilen kann.

Kurz gesagtEin Arbeitszeugnis muss regelmäßig in Fließtext formuliert sein, damit individuelle Hervorhebungen und Differenzierungen erkennbar werden.

Bundesarbeitsgericht · Urteil vom 27. April 2021 · 9 AZR 262/20

Originalentscheidung beim Bundesarbeitsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Erfüllt ein Arbeitszeugnis den gesetzlichen Anspruch, wenn Leistung und Verhalten weitgehend tabellarisch bewertet werden?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine an ein Schulzeugnis angelehnte tabellarische Bewertung den Zeugnisanspruch regelmäßig nicht erfüllt. Die für ein Arbeitszeugnis erforderlichen individuellen Differenzierungen lassen sich im Regelfall nur im Fließtext angemessen darstellen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Bei einem Zeugnis ist nicht nur die Bewertung, sondern auch die Form wichtig. Eine schematische Tabelle kann Anlass geben, Inhalt und Aussagekraft des Zeugnisses genauer prüfen zu lassen.

Gesetzliche Grundlagen

Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Arbeitszeugnis im Zusammenhang betrachten.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und weitere Entscheidungen.