Erste Orientierung

Arbeitszeugnis prüfen oder einfordern

Ein Arbeitszeugnis kann für Bewerbungen wichtig sein. Wenn es fehlt oder aus Ihrer Sicht unzutreffend formuliert ist, sollten Anspruch, Inhalt und Unterlagen gemeinsam geprüft werden.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Zeugnis oder fehlende Erteilung dokumentieren

    Bewahren Sie das vorhandene Zeugnis und den Schriftverkehr über Ihre Anfrage auf.

  2. 02

    Tätigkeiten und Leistungen ordnen

    Eine nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibung und relevante Nachweise helfen bei der Einordnung.

  3. 03

    Korrektur oder Anspruch prüfen lassen

    Ob eine Berichtigung oder Erteilung verlangt werden kann, hängt von Formulierung, Tätigkeit und Umständen ab.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • vorhandenes Zwischen- oder Endzeugnis
  • Arbeitsvertrag und Tätigkeitsbeschreibung
  • Schriftverkehr über das Zeugnis
  • Nachweise zu Aufgaben, Fortbildungen oder besonderer Verantwortung

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?

Bei Beendigung kann ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden, das sich auch auf Leistung und Verhalten bezieht.

Kann ich eine bessere Bewertung verlangen?

Dafür kommt es auf Inhalt, Beurteilung und die nachweisbaren Umstände an.

Kann ich schon während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen?

Ein Zwischenzeugnis kann bei berechtigtem Anlass in Betracht kommen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Obsiegen nicht von der Gegenseite erstattet.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.