Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf eine bestimmte Schlussformel.

Das Urteil erklärt, welche Grenzen für Dankes- und Wunschformeln am Ende eines Arbeitszeugnisses gelten.

Kurz gesagtDank und gute Wünsche gehören nicht zwingend zum gesetzlichen Zeugnisanspruch.

Bundesarbeitsgericht · Urteil vom 11. Dezember 2012 · 9 AZR 227/11

Originalentscheidung beim Bundesarbeitsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine bestimmte Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis verlangen?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers wie Dank und gute Wünsche nicht zum erforderlichen Zeugnisinhalt gehören. Wer mit einer Schlussformel nicht einverstanden ist, kann grundsätzlich nur ein Zeugnis ohne diese Formel verlangen.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Eine fehlende oder knappe Schlussformel ist nicht automatisch rechtswidrig. Für die praktische Wirkung eines Zeugnisses kommt es immer auf den gesamten Text, die Bewertungen und mögliche Widersprüche an.

Gesetzliche Grundlagen

Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang.

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Weiterführende Informationen

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