Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Zugewinn: Vermögenswerte passend zum Einzelfall bewerten.

Nicht jeder Vermögenswert lässt sich nach demselben Schema bewerten. Der Bundesgerichtshof verlangt eine Methode, die zum konkreten Gegenstand und zum maßgeblichen Stichtag passt.

Kurz gesagtFehlt eine gesetzlich vorgegebene Bewertungsart, muss das Gericht eine sachverhaltsgerechte Methode auswählen und die verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten ausschöpfen.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 17. November 2010 · XII ZR 170/09

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wie ist ein Vermögensgegenstand im Zugewinnausgleich zu bewerten, wenn das Gesetz keine bestimmte Methode vorgibt und sein Stichtagswert nicht unmittelbar feststeht?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH stellte die sachverhaltsspezifische Bewertung in den Mittelpunkt. Kann der Wert am Stichtag nicht unmittelbar bestimmt werden, sind im Rahmen der Schätzung die bei der Entscheidung verfügbaren Erkenntnisse zu nutzen. Im entschiedenen Fall durfte auch ein späterer Veräußerungserlös für die Bewertung eines Fondsanteils Bedeutung haben.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Kontostände lassen sich meist unmittelbar belegen; Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen oder Nutzungsrechte benötigen häufig eine fachliche Bewertung. Entscheidend bleibt der gesetzliche Stichtag. Spätere Entwicklungen können Hinweise geben, dürfen aber nicht unbesehen mit dem Stichtagswert gleichgesetzt werden.

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Weiterführende Informationen

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