Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Vermögen und Zugewinn geordnet erfassen
Bei Trennung und Scheidung sollten Vermögen, Verbindlichkeiten und Eigentumsverhältnisse frühzeitig dokumentiert werden. Zugewinnausgleich bedeutet dabei nicht, dass während der Ehe automatisch gemeinschaftliches Eigentum entsteht.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Vermögenswerte und Schulden getrennt auflisten
Erfassen Sie Konten, Immobilien, Unternehmen, Versicherungen, Wertanlagen, Fahrzeuge und Verbindlichkeiten jeweils mit Eigentümer und verfügbarem Wertnachweis.
- 02
Maßgebliche Zeitpunkte und Veränderungen dokumentieren
Für die Berechnung können Vermögensstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie Schenkungen, Erbschaften und größere Vermögensverschiebungen wichtig sein.
- 03
Auskunft, Bewertung und Lösung vorbereiten
Anhand der vollständigen Unterlagen lässt sich klären, welche Auskünfte fehlen, welche Werte fachlich bestimmt werden müssen und ob eine Vereinbarung möglich ist.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Konto-, Depot- und Darlehensunterlagen zu den relevanten Vermögensständen
- Grundbuchauszüge, Kaufverträge und Finanzierungsunterlagen zu Immobilien
- Nachweise über Erbschaften, Schenkungen und größere Vermögensübertragungen
- Unternehmensunterlagen, Versicherungswerte und sonstige Bewertungsnachweise
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wird durch die Ehe alles gemeinschaftliches Vermögen?
Nein. Nach § 1363 BGB bleibt das Vermögen jedes Ehegatten grundsätzlich getrennt. Der während der Zugewinngemeinschaft erzielte Zugewinn wird jedoch bei deren Ende nach den gesetzlichen Regeln ausgeglichen.
Was wird beim Zugewinnausgleich miteinander verglichen?
Vereinfacht wird für jeden Ehegatten die Entwicklung zwischen Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Schenkungen, Erbschaften, Schulden und Bewertungsfragen können die Berechnung erheblich beeinflussen.
Wird ein gemeinsames Haus automatisch geteilt?
Eigentum, Nutzung, Finanzierung und ein möglicher Zugewinnausgleich sind unterschiedliche Fragen. Welche Lösung möglich ist, hängt von Grundbuch, Darlehen, Werten und den persönlichen Zielen ab.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Auskunft über Vermögensminderungen
Wer Auskunft über Vermögensverfügungen vor der Trennung verlangt, muss konkrete Umstände benennen, die eine illoyale Vermögensminderung nahelegen.
Gesetzliche Stichtage beim Zugewinn
Die Auskunftspflichten richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Stichtagen; Abweichungen bleiben besonderen Ausnahmefällen vorbehalten.
Vermögenswerte sachgerecht bewerten
Wenn das Gesetz keine bestimmte Bewertungsmethode vorgibt, muss eine zum konkreten Vermögenswert passende Methode gewählt werden.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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