Erste Orientierung

Vermögen und Zugewinn geordnet erfassen

Bei Trennung und Scheidung sollten Vermögen, Verbindlichkeiten und Eigentumsverhältnisse frühzeitig dokumentiert werden. Zugewinnausgleich bedeutet dabei nicht, dass während der Ehe automatisch gemeinschaftliches Eigentum entsteht.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Vermögenswerte und Schulden getrennt auflisten

    Erfassen Sie Konten, Immobilien, Unternehmen, Versicherungen, Wertanlagen, Fahrzeuge und Verbindlichkeiten jeweils mit Eigentümer und verfügbarem Wertnachweis.

  2. 02

    Maßgebliche Zeitpunkte und Veränderungen dokumentieren

    Für die Berechnung können Vermögensstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie Schenkungen, Erbschaften und größere Vermögensverschiebungen wichtig sein.

  3. 03

    Auskunft, Bewertung und Lösung vorbereiten

    Anhand der vollständigen Unterlagen lässt sich klären, welche Auskünfte fehlen, welche Werte fachlich bestimmt werden müssen und ob eine Vereinbarung möglich ist.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Konto-, Depot- und Darlehensunterlagen zu den relevanten Vermögensständen
  • Grundbuchauszüge, Kaufverträge und Finanzierungsunterlagen zu Immobilien
  • Nachweise über Erbschaften, Schenkungen und größere Vermögensübertragungen
  • Unternehmensunterlagen, Versicherungswerte und sonstige Bewertungsnachweise

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wird durch die Ehe alles gemeinschaftliches Vermögen?

Nein. Nach § 1363 BGB bleibt das Vermögen jedes Ehegatten grundsätzlich getrennt. Der während der Zugewinngemeinschaft erzielte Zugewinn wird jedoch bei deren Ende nach den gesetzlichen Regeln ausgeglichen.

Was wird beim Zugewinnausgleich miteinander verglichen?

Vereinfacht wird für jeden Ehegatten die Entwicklung zwischen Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Schenkungen, Erbschaften, Schulden und Bewertungsfragen können die Berechnung erheblich beeinflussen.

Wird ein gemeinsames Haus automatisch geteilt?

Eigentum, Nutzung, Finanzierung und ein möglicher Zugewinnausgleich sind unterschiedliche Fragen. Welche Lösung möglich ist, hängt von Grundbuch, Darlehen, Werten und den persönlichen Zielen ab.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Familienrecht

Verfahrenswert, Art des Verfahrens und gerichtliche Kostenentscheidung prägen den Kostenrahmen. Verfahrenskostenhilfe kann in Betracht kommen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

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