Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Mietrückstand: Schonfristzahlung beendet nicht jedes Risiko.

Eine nachträgliche Zahlung kann eine fristlose Kündigung heilen, aber eine zugleich erklärte ordentliche Kündigung bestehen lassen.

Kurz gesagtFristlose und ordentliche Kündigung müssen auch bei demselben Zahlungsrückstand getrennt geprüft werden.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 23. Oktober 2024 · VIII ZR 106/23

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Welche Wirkung hat eine vollständige Zahlung oder Kostenübernahme innerhalb der gesetzlichen Schonfrist auf eine Kündigung wegen Mietrückstands?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bestätigte, dass die Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB die fristlose Kündigung erfassen kann. Eine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung wird dadurch nicht automatisch unwirksam.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Eine schnelle Zahlung bleibt wichtig, löst den Fall aber nicht zwingend vollständig. Kündigungsschreiben, Rückstand, Zahlungsverlauf, Verschulden und bisheriges Mietverhältnis müssen gemeinsam geprüft werden.

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Weiterführende Informationen

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