Erste Orientierung

Mietkündigung oder Mieterhöhung prüfen

Eine Kündigung oder Mieterhöhung sollte nicht allein nach dem ersten Eindruck beurteilt werden. Entscheidend sind Schreiben, Vertrag, Zugang und die konkrete Ausgangslage.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Schreiben und Zugang sichern

    Bewahren Sie das vollständige Schreiben, Umschläge und weitere Unterlagen auf. Notieren Sie den Zugangstag.

  2. 02

    Mietvertrag und Vorgeschichte bereitlegen

    Der Vertragsinhalt und bereits geführte Korrespondenz sind für die Einordnung häufig wichtig.

  3. 03

    Frühzeitig prüfen lassen

    Wenn Fristen genannt werden oder Unsicherheit besteht, sollte die Situation zeitnah eingeordnet werden.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • vollständiges Schreiben zur Kündigung oder Mieterhöhung
  • Mietvertrag einschließlich Nachträge
  • bisherige Korrespondenz
  • bei Mängeln: Fotos, Protokolle und nachvollziehbare Dokumentation

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Soll ich sofort antworten?

Eine Antwort sollte erst erfolgen, wenn Inhalt, Fristen und Zielsetzung nachvollziehbar eingeordnet sind.

Welche Bedeutung hat ein Härteeinwand?

Bei einer ordentlichen Kündigung kann ein Widerspruch nach § 574 BGB in Betracht kommen. Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, muss anhand der konkreten persönlichen und gesundheitlichen Umstände sorgfältig geprüft werden.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Ein Erhöhungsverlangen führt nicht automatisch zu einer höheren Miete. Form, Begründung, Wartezeiten, Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete müssen zusammenpassen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Mietrecht

Der Streitwert richtet sich nach dem konkreten Anspruch. Im gerichtlichen Verfahren ist regelmäßig auch das Kostenrisiko gegenüber der Gegenseite einzubeziehen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben