Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Mieterhöhung: Wohnfläche und Kappungsgrenze richtig berechnen.

Bei einer Mieterhöhung können die vereinbarte Miete und die tatsächliche Wohnfläche für verschiedene Rechenschritte maßgeblich sein.

Kurz gesagtDie Berechnung verlangt eine klare Trennung zwischen Ausgangsmiete, Kappungsgrenze und ortsüblicher Vergleichsmiete.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 17. April 2019 · VIII ZR 33/18

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Wie wirkt sich eine Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche auf eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete aus?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH stellte klar, dass für die Kappungsgrenze grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Miete die Ausgangsbasis bildet. Für die Wohnfläche gelten eigene rechtliche Maßstäbe, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Ein Erhöhungsverlangen sollte rechnerisch nachvollziehbar sein. Vertrag, Flächenberechnung, Mietspiegel, bisherige Miete und regionale Kappungsgrenze gehören zusammen auf den Prüfstand.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Kündigung und Mieterhöhung im Zusammenhang betrachten.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und weitere Entscheidungen.