Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Betriebskosten: Belegeinsicht umfasst auch Zahlungsnachweise.

Eine Abrechnung lässt sich nur prüfen, wenn die dafür maßgeblichen Unterlagen vollständig eingesehen werden können.

Kurz gesagtDas Einsichtsrecht des Mieters umfasst grundsätzlich auch die Zahlungsbelege des Vermieters.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 9. Dezember 2020 · VIII ZR 118/19

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Darf ein Mieter neben Rechnungen und Verträgen auch die Zahlungsbelege verlangen, auf denen eine Betriebskostenabrechnung beruht?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH bejahte dies. Das allgemeine Kontrollinteresse des Mieters genügt; ein besonderer Verdacht auf Abrechnungsfehler ist nicht erforderlich.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Bei unklaren Kostenpositionen sollte die Einsicht konkret und geordnet verlangt werden. Abrechnung, Rechnungen, Verträge, Verteilerschlüssel und Zahlungsnachweise ergeben erst zusammen ein prüfbares Bild.

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