Erste Orientierung

Mietmängel und Nebenkosten geordnet prüfen

Mängel und Betriebskostenabrechnungen sollten anhand der konkreten Unterlagen beurteilt werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation hilft, Ansprüche und Risiken zuverlässig einzuordnen.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Mangel oder Abrechnung genau erfassen

    Dokumentieren Sie Art, Umfang und zeitlichen Verlauf eines Mangels oder markieren Sie die unklaren Positionen der Abrechnung.

  2. 02

    Vertrag, Anzeigen und Belege zusammenstellen

    Mietvertrag, Mängelanzeigen, Antworten, Fotos, Abrechnung und zugrunde liegende Belege bilden die Grundlage der Prüfung.

  3. 03

    Reaktion und wirtschaftliche Folgen abstimmen

    Vor einer Mietkürzung, Zahlung oder Zurückweisung sollten Höhe, Fristen und mögliche Folgewirkungen geklärt werden.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • Mietvertrag einschließlich Nachträge
  • Mängelanzeigen und vollständiger Schriftverkehr
  • Fotos, Protokolle oder sonstige Nachweise zum Mangel
  • Betriebskostenabrechnung und vorhandene Belege oder Erläuterungen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Wann kommt eine Mietminderung in Betracht?

Nach § 536 BGB kann die Miete bei einem erheblichen Mangel kraft Gesetzes gemindert sein. Ob und in welcher Höhe das gilt, hängt vom konkreten Mangel und seinen Auswirkungen ab.

Muss ein Mangel angezeigt werden?

Ein während der Mietzeit auftretender Mangel ist dem Vermieter nach § 536c BGB unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, können Rechte verloren gehen und Ersatzpflichten entstehen.

Welche Frist gilt bei einer Betriebskostenabrechnung?

Nach § 556 BGB muss der Vermieter grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Einwendungen des Mieters sind grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Zugang mitzuteilen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Mietrecht

Der Streitwert richtet sich nach dem konkreten Anspruch. Im gerichtlichen Verfahren ist regelmäßig auch das Kostenrisiko gegenüber der Gegenseite einzubeziehen.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben