Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Mietkaution: Aufrechnung mit Schadensersatz nach dem Auszug.

Bei der Kautionsabrechnung treffen kurze Verjährungsfristen und das Sicherungsinteresse des Vermieters aufeinander.

Kurz gesagtBestimmte Schadensersatzansprüche können bei der Kautionsabrechnung trotz eingetretener Verjährung noch berücksichtigt werden.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 10. Juli 2024 · VIII ZR 184/23

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Kann der Vermieter mit einem Anspruch wegen Beschädigung der Wohnung gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen, wenn die kurze Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH legte die Barkautionsabrede typischerweise so aus, dass eine Aufrechnung im Rahmen der Abrechnung nicht allein daran scheitert, dass der Vermieter seine Ersetzungsbefugnis nicht bereits in unverjährter Zeit ausgeübt hatte.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Übergabezeitpunkt, Schäden, Protokoll, Fotos, Kostenermittlung, Abrechnung und Verjährung müssen zusammen geprüft werden. Weder die Rückzahlung noch ein Einbehalt sollte pauschal beurteilt werden.

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Weiterführende Informationen

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