Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.
Erste Orientierung
Mietvertrag und Kaution sorgfältig einordnen
Ob vor der Unterschrift, während des Mietverhältnisses oder nach dem Auszug: Vertragsklauseln und Kautionsfragen lassen sich nur im Zusammenhang mit Vertrag, Übergabe und Abrechnung verlässlich beurteilen.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Was jetzt hilfreich ist
Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.
- 01
Vertrag und Nachträge vollständig sichern
Legen Sie den unterzeichneten Mietvertrag, sämtliche Anlagen, Nachträge und ergänzenden Absprachen bereit.
- 02
Übergabe und Zahlungen dokumentieren
Übergabeprotokolle, Fotos, Kautionsnachweise und Abrechnungen zeigen, welche Pflichten erfüllt und welche Forderungen erhoben wurden.
- 03
Klauseln und Ansprüche im Zusammenhang prüfen
Entscheidend ist, welche Regelung konkret greift und ob Forderungen nachvollziehbar begründet und belegt sind.
Für Beratung oder weitere Prüfung
Diese Unterlagen können hilfreich sein.
- Mietvertrag, Anlagen und Nachträge
- Übergabe- und Rückgabeprotokoll sowie Fotos
- Nachweise zur Kautionszahlung und Anlage
- Abrechnungen, Forderungsschreiben und sonstige Korrespondenz
Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.
Häufige erste Fragen
Gut informiert weitergehen.
Wie hoch darf eine Wohnraummietsicherheit sein?
Nach § 551 BGB darf sie grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen. Eine Geldsumme darf der Mieter in drei monatlichen Teilzahlungen leisten.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Das Gesetz nennt keine starre allgemeine Abrechnungsfrist. Der Vermieter darf eine angemessene Prüfungszeit und gegebenenfalls einen begründeten Anteil für noch offene Ansprüche berücksichtigen.
Sind alle Klauseln im Mietvertrag wirksam?
Nein. Ob eine Regelung wirksam ist, hängt unter anderem von ihrem Inhalt, ihrer Einbeziehung und davon ab, ob sie ausgehandelt oder vorformuliert wurde.
Rechtsprechung zum Thema
Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.
Kaution und Schadensersatz nach dem Auszug
Bei der Kautionsabrechnung kann eine Aufrechnung mit bestimmten Schadensersatzansprüchen auch dann noch möglich sein, wenn deren Verjährung bereits eingetreten ist.
Unrenovierte Wohnung und Schönheitsreparaturen
Eine vorformulierte Renovierungspflicht kann unwirksam sein, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und ein angemessener Ausgleich fehlt.
Renovierungsbedarf während der Mietzeit
Bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel kann der Vermieter zuständig bleiben; bei einer deutlichen Verschlechterung kann aber eine Kostenbeteiligung des Mieters in Betracht kommen.
Zwei klare Wege
Wie möchten Sie beginnen?
Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.
01 · Kostenpflichtige Erstberatung
Rechtliche Einschätzung erhalten.
226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer
Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.
Erstberatung anfragen02 · Unverbindliche Mandatsanfrage
Mögliche Übernahme klären.
Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.
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