Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Bußgeldverfahren: Zugang zu vorhandenen Messinformationen.

Ein standardisiertes Messverfahren nimmt dem Betroffenen nicht jede Möglichkeit, den konkreten Messvorgang selbst zu überprüfen.

Kurz gesagtDas faire Verfahren kann Zugang zu vorhandenen, nicht zur Akte genommenen Informationen verlangen, wenn sie rechtzeitig und sachbezogen angefordert werden.

Bundesverfassungsgericht · Beschluss vom 12. November 2020 · 2 BvR 1616/18

Originalentscheidung beim Bundesverfassungsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Muss die Bußgeldstelle vorhandene Messdaten und weitere Informationen herausgeben, obwohl sie nicht Bestandteil der Gerichtsakte sind?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das BVerfG leitete aus dem Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen ab. Die Verteidigung soll konkrete Anhaltspunkte für Messfehler eigenständig ermitteln können.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Nach Akteneinsicht sollte gezielt geprüft werden, welche vorhandenen Unterlagen für Messung, Gerät und konkreten Vorgang benötigt werden. Anträge müssen frühzeitig und konkret gestellt werden.

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