Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Rohmessdaten: Zugang setzt vorhandene Informationen voraus.

Das Recht auf ein faires Verfahren verlangt nicht, dass ein Messgerät Daten speichert, die technisch nicht vorgehalten werden.

Kurz gesagtDer Anspruch auf Informationszugang betrifft vorhandenes Material und begründet keine Pflicht, neue Beweismittel erst zu erzeugen.

Bundesverfassungsgericht · Beschluss vom 21. Juni 2023 · 2 BvR 1090/21

Originalentscheidung beim Bundesverfassungsgericht ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Ist eine Geschwindigkeitsmessung allein deshalb unverwertbar, weil das eingesetzte standardisierte Messgerät keine Rohmessdaten speichert?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Seine frühere Rechtsprechung zum Informationszugang verpflichtet nicht zur Schaffung oder Speicherung bislang nicht vorhandener Daten.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Die Prüfung sollte zwischen vorhandenen, aber nicht übersandten Informationen und technisch nicht gespeicherten Daten unterscheiden. Konkrete Einwände gegen Messung und Verfahrensablauf bleiben gesondert zu prüfen.

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