Rechtsprechung verständlich eingeordnet

Verzichtsklausel: Der wirtschaftliche Wert muss erkennbar sein.

Ein vorformulierter Verzicht kann nur tragen, wenn der Vertragspartner seine Bedeutung und wirtschaftliche Tragweite erfassen kann.

Kurz gesagtArt und erwartbare Höhe betroffener Vergütungen müssen so offengelegt sein, dass eine informierte Entscheidung möglich ist.

Bundesgerichtshof · Urteil vom 14. Januar 2014 · XI ZR 355/12

Originalentscheidung beim Bundesgerichtshof ↗Fachlich geprüft am 23. August 2026

Die Rechtsfrage

Worum ging es?

Unter welchen Voraussetzungen kann in AGB wirksam auf einen gesetzlichen Herausgabeanspruch verzichtet werden?

Kernaussage

Was das Gericht entschieden hat.

Der BGH hielt eine Behaltensklausel nur dann für wirksam, wenn Kunden durch geeignete Angaben insbesondere zu Art und Höhe der Vergütungen den wirtschaftlichen Wert ihres Verzichts einschätzen können und ihre Entscheidungsfreiheit nicht eingeschränkt wird.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Betroffene?

Verzicht, Haftungsbegrenzung und Rechteübertragung sollten nicht in einer Nebenbestimmung versteckt werden. Gegenstand, Reichweite und wirtschaftliche Folge gehören klar in den Vertrag.

Eine Entscheidung beleuchtet nur einen rechtlichen Gesichtspunkt. Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →

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