Erste Orientierung

Verträge klar und praxistauglich gestalten

Ein guter Vertrag bildet das tatsächliche Vorhaben verständlich ab und regelt auch typische Störungen. Ausgangspunkt sind deshalb nicht einzelne Musterklauseln, sondern Zweck, Ablauf und wirtschaftliche Risiken des Geschäfts.

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Was jetzt hilfreich ist

Die nächsten Schritte in Ruhe vorbereiten.

  1. 01

    Vorhaben und Beteiligte genau beschreiben

    Käufer, Auftraggeber, Dienstleister oder Kooperationspartner müssen wissen, welche Leistung für wen und zu welchem Zweck erbracht wird.

  2. 02

    Leistung, Vergütung und Ablauf festlegen

    Umfang, Termine, Abnahme, Mitwirkung, Preise und Zahlungszeitpunkte sollten widerspruchsfrei geregelt sein.

  3. 03

    Risiken und Beendigung mitdenken

    Haftung, Leistungsstörungen, Laufzeit, Kündigung und Dokumentation werden passend zum konkreten Geschäft gestaltet.

Für Beratung oder weitere Prüfung

Diese Unterlagen können hilfreich sein.

  • kurze Beschreibung des Vorhabens und der Beteiligten
  • vorhandene Angebote, Leistungsbeschreibungen oder Vertragsmuster
  • wirtschaftliche Eckdaten, Termine und gewünschte Laufzeit
  • bereits abgestimmte Punkte und noch offene Verhandlungsfragen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind. Über die unverbindliche Mandatsanfrage können Sie bis zu drei Dateien zur Prüfung einer möglichen Übernahme geschützt beifügen; eine rechtliche Prüfung ist damit noch nicht beauftragt.

Häufige erste Fragen

Gut informiert weitergehen.

Reicht ein Vertragsmuster aus dem Internet?

Ein Muster kann Anhaltspunkte geben, bildet aber selten das konkrete Geschäft, die tatsächlichen Abläufe und die individuelle Risikoverteilung vollständig ab.

Was ist bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen wichtig?

Vorformulierte Klauseln unterliegen besonderen gesetzlichen Grenzen. Nach § 307 BGB können insbesondere unklare oder unangemessen benachteiligende Bestimmungen unwirksam sein.

Sollten auch Anlagen und Leistungsbeschreibungen geprüft werden?

Ja. Sie bestimmen häufig den konkreten Leistungsumfang und müssen mit dem Hauptvertrag widerspruchsfrei zusammenspielen.

Kosten und Rechtsschutz

Vor einer Beauftragung transparent klären.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Welche Grundlage gilt und welche weiteren Kosten entstehen können, wird vor der Mandatsannahme besprochen.

Anwaltskosten und Rechtsschutz verständlich erklärt →
01Abrechnung

Nach RVG oder einer vorher abgestimmten Vergütungsvereinbarung.

02Erstattung

Gegner, Staatskasse oder Versicherung erstatten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

03Vertragsrecht

Gegenstandswert, wirtschaftliches Interesse und Umfang des Auftrags können für die gesetzlichen Gebühren maßgeblich sein.

Rechtsprechung zum Thema

Ausgewählte Entscheidungen, verständlich eingeordnet.

Zwei klare Wege

Wie möchten Sie beginnen?

Entscheiden Sie, ob Sie bereits eine individuelle rechtliche Einschätzung wünschen oder zunächst nur eine mögliche Mandatsübernahme klären möchten.

01 · Kostenpflichtige Erstberatung

Rechtliche Einschätzung erhalten.

226,10 €einschließlich 19 % Umsatzsteuer

Sie möchten Ihre persönliche Situation rechtlich einordnen, Handlungsmöglichkeiten besprechen und eine Empfehlung für die nächsten Schritte erhalten.

Erstberatung anfragen

02 · Unverbindliche Mandatsanfrage

Mögliche Übernahme klären.

Sie möchten zunächst wissen, ob ich Ihren Fall übernehmen kann. Die Schilderung Ihres Anliegens umfasst noch keine rechtliche Beratung und begründet noch kein Mandat.

Anliegen unverbindlich schildern

Noch unsicher? Wählen Sie die unverbindliche Mandatsanfrage oder rufen Sie bei einem zeitkritischen Anliegen unmittelbar an.

Direkt anrufen: 02504 / 98 79 90E-Mail schreiben

Weiterführende Informationen

Was für Sie außerdem wichtig sein kann.

Wenn Sie sich zunächst weiter orientieren möchten, finden Sie hier passende Themen und praktische Hilfen.